die Pflegegrade

Von Pflegegrad 1 bis 5

Von Pflegegrad 1 bis 5

Im Falle der Einteilung oder der Veränderung der Pflegegrade wenden Sie, Ihre Angehörigen oder wir uns an die Pflegekasse. Sie beauftragt den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der unabhängig von den Pflegekassen sein Gutachten nach ihm vorgegebenen Richtlinien erstellt.

Im Seniorenhaus Odenwald erhalten Sie von der Pflegegrad 1 bis zur Pflegestufe 5 das vollständige Angebot eines Alten- und Altenpflegeheims.

Die Pflegegrade nach den Regeln der gesetzlichen Pflegeversicherung:

Pflegegrad 1:

Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens einmal täglich 45 Minuten Hilfe bei der Körperpflege, Essen, Mobilität (an- und auskleiden) oder mehrfach in der Woche eine Haushaltshilfe. Insgesamt wird regelmäßig Hilfe für mindestens 90 Minuten pro Tag in Anspruch genommen. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei einer vollstationären Heimpflege pauschal 125,- €.

Pflegegrad 2:

Die pflegebedürftige Person benötigt für mindestens drei Stunden pro Tag regelmäßig Hilfe. Für die Heimpflege werden dann 770,- € gezahlt.

Pflegegrad 3:

Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens fünf Stunden Hilfe pro Tag. Gezahlt wird für das Pflegeheim 1.262,- €, in besonderen Härtefällen bis zu 1.995,- €.

Pflegegrad 4:

Den Pflegegrad 4 erhält jede pflegebedürftige Person, deren Situation mit „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beschrieben wird. Beim Pflegegrad 4 zahlt die Pflegeversicherung dem Pflegeheim 1.775,- €.

Pflegegrad 5:

Den Pflegegrad 5 erhält jede pflegebedürftige Person, deren Situation mit „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ beschrieben wird. Es ist der höchste Pflegegrad und bietet die umfangreichsten Leistungen für Pflegebedürftige. Der „Pflegegrad 5“ ersetzt die sogenannte „Härtefall-Regelung“ und wird als regulärer Pflegegrad aufgenommen. Beim „Pflegegrad 5“ zahlt die Pflegekasse dem Pflegeheim 2.005,- €.