Die Heimentgelte im Seniorenhaus Odenwald

Die Kosten für die Unterbringung im Seniorenhaus Odenwald werden für die Dauer eines Jahres mit den Pflegekassen vereinbart und sind von unterschied­lichen Faktoren wie der Zuordnung in eine Pflegestufe, dem gewählten Zimmer, den Zusatzleistungen und einigen anderen Positionen abhängig. In der Regel beträgt die Unterbringung pro Tag in der Pflegestufe 1 Euro 61,18 (Stand 01.01.2017).

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2017 wurde aus den Pflegestufen die Pflegegrade und die Unterteilung erfolgt seit dem nicht mehr in den 4 Stufen von 0 bis 3 zuzüglich der Härtefall-Regelung sondern in 5 Pflegegrade von 1 bis 5. Außerdem werden seit dem 01. Januar 2017 die Monate nicht mehr mit 30 und 31 Tagen sondern mit einem Durchschnittswert von 30,42 Tagen gerechnet.

Die Pflegegrade

von 1 bis 5

Pflegegrad 1:

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt beim „Pflegegrad 1“ bei einer vollstationären Heimpflege bis zu 125,- €.

Pflegegrad 2:

Für die Heimpflege werden beim „Pflegegrad 2“ von der Pflegeversicherung 770,- € gezahlt.

Pflegegrad 3:

Gezahlt wird beim „Pflegegrad 3“ von der Pflegeversicherung für das Pflegeheim 1.262,- €. Die bisher an die „Pflegestufe 3“ angehängte „Härtefall-Regelung“, für die in besonderen Fällen bis zu 1.995,- € gezahlt wurde, entfällt. Dafür wurde der Pflegegrad 5 eingeführt.

Pflegegrad 4:

Neu hinzu kam der „Pflegegrad 4“, für das die Pflegeversicherung dem Pflegeheim 1.775,- € zahlt.

Pflegegrad 5:

Der „Pflegegrad 5“ ersetzt die sogenannte „Härtefall-Regelung“ und wird als regulärer Pflegegrad aufgenommen. Beim „Pflegegrad 5“ zahlt die Pflegekasse dem Pflegeheim 2.005,- €.