Die Heimentgelte im Seniorenhaus Odenwald
Die Kosten für die Unterbringung im Seniorenhaus Odenwald werden für die Dauer eines Jahres mit den Pflegekassen vereinbart und sind von unterschiedlichen Faktoren wie der Zuordnung in eine Pflegestufe, dem gewählten Zimmer, den Zusatzleistungen und einigen anderen Positionen abhängig. In der Regel beträgt die Unterbringung pro Tag in der Pflegestufe 1 Euro 61,18 (Stand 01.01.2017).
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2017 wurde aus den Pflegestufen die Pflegegrade und die Unterteilung erfolgt seit dem nicht mehr in den 4 Stufen von 0 bis 3 zuzüglich der Härtefall-Regelung sondern in 5 Pflegegrade von 1 bis 5. Außerdem werden seit dem 01. Januar 2017 die Monate nicht mehr mit 30 und 31 Tagen sondern mit einem Durchschnittswert von 30,42 Tagen gerechnet.
Die Pflegegrade
von 1 bis 5
Pflegegrad 1:
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt beim „Pflegegrad 1“ bei einer vollstationären Heimpflege bis zu 125,- €.
Pflegegrad 2:
Für die Heimpflege werden beim „Pflegegrad 2“ von der Pflegeversicherung 770,- € gezahlt.
Pflegegrad 3:
Gezahlt wird beim „Pflegegrad 3“ von der Pflegeversicherung für das Pflegeheim 1.262,- €. Die bisher an die „Pflegestufe 3“ angehängte „Härtefall-Regelung“, für die in besonderen Fällen bis zu 1.995,- € gezahlt wurde, entfällt. Dafür wurde der Pflegegrad 5 eingeführt.
Pflegegrad 4:
Neu hinzu kam der „Pflegegrad 4“, für das die Pflegeversicherung dem Pflegeheim 1.775,- € zahlt.
Pflegegrad 5:
Der „Pflegegrad 5“ ersetzt die sogenannte „Härtefall-Regelung“ und wird als regulärer Pflegegrad aufgenommen. Beim „Pflegegrad 5“ zahlt die Pflegekasse dem Pflegeheim 2.005,- €.